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   OLG Karlsruhe, 20.02.1992 - 12 U 209/91   

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https://dejure.org/1992,8263
OLG Karlsruhe, 20.02.1992 - 12 U 209/91 (https://dejure.org/1992,8263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1992 - 12 U 209/91 (https://dejure.org/1992,8263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 12 U 209/91 (https://dejure.org/1992,8263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit; Leichte Fahrlässigkeit; Ampel; Überfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 30.05.1995 - 3 U 154/95

    Einfahren in einer Kreuzung trotz Blendung durch die Sonne

    Das Überfahren einer roten Verkehrsampel ist wegen der besonderen Gefahrenträchtigkeit ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (OLG Karlsruhe, r+s 1994, S. 46 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1989, S. 76 und r+s 1990, S. 364; OLG Hamm, r+s 1989, S. 175 und r+s 1990, S. 45; OLG Köln, r+s 1989, S. 174; r+s 1990, S. 193 und S. 406; vgl. auch BGH, VersR 1992, S. 1085 [1086]; OLG Hamm, r+s 1994, S. 45 f.).

    Sie dienen dem Zweck, einen geordneten Verkehrsablauf zu ermöglichen und damit auch dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die darauf vertrauen dürfen, daß Lichtsignale einer Verkehrsampel befolgt werden (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe, r+s 1994, S. 46 [47]).

    Derjenige, der in eine Kreuzung einfährt, obwohl er aufgrund Sonneneinwirkung nicht sehen kann, welches Licht bzw. ob die Ampelanlage überhaupt ein Signal zeigt, und deshalb nicht weiß, ob er zur Durchfahrt berechtigt ist, handelt in besonderer Weise unachtsam, wenn er seine Geschwindigkeit im wesentlichen beibehält und - trotz behaupteter Blendung - in die Kreuzung einfährt; denn er kann gerade nicht damit rechnen, daß er die Kreuzung ohne weiteres passieren kann (OLG Karlsruhe, r+s 1994, S. 46, 47; LG Bremen, r+s 1990, S. 407).

  • OLG Köln, 25.02.1997 - 9 U 104/96
    Allerdings können besondere Umstände des Einzelfalles den objektiv groben Verkehrsverstoß subjektiv in einem milderen Licht erscheinen lassen und den Kläger vom Schuldvorwurf der grobe Fahrlässigkeit entlasten ( BGH r+s 1992, 292, 293 = VersR 1992, 1085 = NJW 1992, 2418; Senat SP 1995, 249; Urteil vom 04.06.1996 - 9 U 257/95, in r+s 1996, 478 insoweit nicht abgedruckt; OLG Hamm r+s 1994, 45, 46; r+s 1996, 13; MDR 1996, 1014; OLG Karlsruhe r+s 1994, 46, 47; r+s 1995, 449 ).

    In einem solchen Fall kann man gerade nicht damit rechnen, die Kreuzung ohne weiteres passieren zu können, und muß seine Geschwindigkeit folglich so weit herabsetzen oder gar anhalten, daß man sich ein Bild über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer machen und die Kreuzung gefahrlos passieren kann ( so schon OLG Köln r+s 1989, 350, 351; Senat a.a.O.; OLG Karlsruhe r+s 1994, 46, 47; OLG Dresden r+s 1996, 342; OLG Hamm MDR 1996, 1014 ).

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